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BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beteiligung am Liquidationserlös
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- Judicialis
BGB § 315; ; BPflV 1993 bis 1995 § 11 Abs. 3 a; ; BPflV 1993 bis 1995 § 13 Abs. 3 Nr. 6 a. Buchst. b; ; GOÄ § 6 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Buchst. a; ; GSG vom 21. Dezember 1992 Art. 26 Satz 1 bis 3
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Beteiligung an Liquidationserlös
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 06.12.1994 - 8 Ca 333/94
- LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96
Papierfundstellen
- BAGE 87, 341
- NJW 1999, 886
- NZA 1998, 1341
- BB 1998, 1116
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen
Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96
Soweit die Krankenhausträger von ihr Gebrauch gemacht haben, ist keine unzulässige Sonderabgabe erhoben worden (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).b) Der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige Fünfte Senat hat als Ziel dieser gesetzlichen Neuregelung angenommen, daß die liquidationsberechtigten Ärzte im Umfang der aufgeschobenen Gebührenminderung zur Kostenbegrenzung der gesetzlichen Krankenkassen über die Pflegesatzentlastung und zur Verbesserung der Einnahmeseite der Krankenhäuser beitragen sollen (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt- Krankenhaus-Vertrag).
Der Sache nach sind es hier keine Kosten sondern Abgaben (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - aaO).
Der erkennende Senat schließt sich deshalb den Ausführungen des Fünften Senats zum Liquidationsrecht an (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - aaO).
Daher ist - wie bereits auch der Fünfte Senat entschieden hat - die völlige Anpassung der Altverträge an die Vorgaben des GSG nicht unbillig (vgl. BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - aaO).
- BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
Revision - Schiedvertrag
Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96
Soweit die Krankenhausträger von ihr Gebrauch gemacht haben, ist keine unzulässige Sonderabgabe erhoben worden (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).b) Der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige Fünfte Senat hat als Ziel dieser gesetzlichen Neuregelung angenommen, daß die liquidationsberechtigten Ärzte im Umfang der aufgeschobenen Gebührenminderung zur Kostenbegrenzung der gesetzlichen Krankenkassen über die Pflegesatzentlastung und zur Verbesserung der Einnahmeseite der Krankenhäuser beitragen sollen (BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Arzt- Krankenhaus-Vertrag).
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95
Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger - …
Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96
Insoweit ist die Situation mit der Ausübung des Widerrufsvorbehalts vergleichbar (vgl. BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 457/95 - aaO). - LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen Anpassung von Arbeitsverträgen mit in …
Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juni 1996 - 19 Sa 14/96 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00
Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts
Ergänzend bleibt noch darauf hinzuweisen, daß bereits Art. 26 Satz 1 bis 3 Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. Dezember 1992 ein gesetzliches Recht des Arbeitgebers zur Erhöhung der Nutzungsentgelte eingeführt hatte (vgl. Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 547/96 - BAGE 87, 341; 22. Januar 1997 - 5 AZR 441/95 - BAGE 85, 67). - BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 35.99
Nebentätigkeit eines Hochschullehrers; Inanspruchnahme von Personal, Material und …
Dass auch Ärzte in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis gemäß § 11 Abs. 3 a BPflV a.F. einen Teil ihrer Einnahmen abzuführen haben und deren Verpflichtung auf privatrechtlicher Grundlage besteht - also nicht durch Verwaltungsakt zu regeln ist - (vgl. BAGE 85, 67 f.; 87, 341 f.), schließt den Erlass eines Leistungsbescheides gegen Ärzte im Beamtenverhältnis nicht aus. - LAG Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 5 Sa 25/01
Leitender Arzt - wahlärztliche Leistung - Kostenabzug - Beteiligungsvergütung
Das Gegenteil ergebe sich aus der Auffassung des damals zuständigen Bundesministers für Gesundheit, was das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20.01.1998 - 9 AZR 547/96 (AP Nr. 37 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus) ausdrücklich erwähnt habe.c) § 24 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 BPflV 1994 ist im Streitfall auch nicht deshalb - wenigstens entsprechend - anzuwenden, weil - wie das Arbeitsgericht im Anschluss an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.1998 - 9 AZR 547/96 (…a.a.O.) meint - die Beteiligungsvergütung in Form der prozentualen Beteiligung an den vom Krankenhausträger eingezogenen Gebühren im wirtschaftlichen Ergebnis der Einräumung eines unmittelbaren Liquidationsrechts entspreche.
- BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 338/02
Beteiligungsvergütung - Leitender Arzt - "Altvertragler
(9) Der Kläger beruft sich auch vergeblich auf die Entscheidung des Senats vom 20. Januar 1998 (- 9 AZR 547/96 - BAGE 87, 341). - LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 3 Sa 29/01
Arbeitsvertrag eines angestellten leitenden Krankenhausarztes; Auslegung einer …
Auf die von ihm angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 20.01.1998 - 9 AZR 547/96) kann sich der Kläger nicht stützen, denn hier ist ein wesensverschiedener Sachverhalt gegeben.